Methodik und Quellen

Die Methode ist beschrieben und begründet, nicht ad hoc gewählt

Jede Analyse benennt den Standard, die Literatur und die Rechtsprechung, auf die sie sich stützt. Nachfolgend die Methodenbibliothek, mit der wir bei Bewertungen, Schadensquantifizierung, Insolvenzfällen und Finanzstreitigkeiten arbeiten.

Arbeitsweise

Warum Quellen wichtig sind

Ein wirtschaftliches Gutachten hält im Rechtsstreit stand, wenn die Gegenseite die Methodenwahl nicht angreifen kann. Deshalb beginnt jedes Mandat mit der Frage, welcher Berufsstandard oder welche etablierte Methodik zum gestellten Problem passt. Erst dann rechnen wir.

Wir pflegen eine eigene Methodenbibliothek: Bewertungsstandards, Kommentare, Monographien, Beiträge aus Fachzeitschriften und Rechtsprechung, indexiert für die Volltextsuche. Mehrere zehntausend Textstellen, von denen jede im Gutachten mit genauer Fundstelle zitiert werden kann.

Die Bibliothek wird laufend aktualisiert: Gesetzesänderungen, Beschlüsse des polnischen Obersten Gerichts, Urteile des Gerichtshofs der EU und Neuauflagen der Kommentare werden in der Woche ihrer Veröffentlichung aufgenommen. Die folgende Übersicht enthält die wichtigsten Quellen nach Bereichen, keine vollständige Bibliographie.

Volltextindex

Standards, Kommentare, Monographien und Zeitschriften, indexiert für die semantische Suche. Im Gutachten zitieren wir Autor, Auflage und Fundstelle, nicht „die Fachliteratur".

Qualitätskontrolle

Skripte prüfen die Konsistenz der Beträge in Text und Tabellen, die Übereinstimmung der Zitate mit der aktuellen Rechtsprechung und die Reproduzierbarkeit der Berechnungen zwischen den Versionen.

Publikationen und Lehre

Erkenntnisse aus der Praxis fließen in wissenschaftliche Beiträge und Konferenzvorträge ein. Offene methodische Probleme beschreiben wir, statt sie zu verbergen.

Quellen nach Bereichen

Worauf unsere Analysen beruhen

Berufsstandards, Monographien und Kommentare, auf die wir uns am häufigsten beziehen. Im konkreten Fall ist das Quellenverzeichnis stets Bestandteil des Gutachtens.

Bewertung von Unternehmen, Geschäftsanteilen und immateriellen Vermögenswerten

Drei Ansätze (Ertragswert-, Marktwert-, Substanzwertverfahren), Methodenwahl nach Bewertungszweck, Entwicklungsphase der Gesellschaft und verfügbaren Daten. Ein Wert von null oder negatives Eigenkapital ist eine Feststellung, kein Versagen der Methode.

  • KSWS - polnischer nationaler Spezialstandard für die Bewertung „Allgemeine Grundsätze der Unternehmensbewertung" (PFSRM, polnischer Verband der Sachverständigenvereinigungen)
  • Standards der SBWPwP (Vereinigung der Sachverständigen für Unternehmensbewertung in Polen) Nr. 1-6, darunter Nr. 5 zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte
  • International Valuation Standards (IVS 2025), insbesondere IVS 105, 200, 210 und 300
  • IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts"
  • A. Damodaran, „Investment Valuation"; S. Pratt, „Valuing a Business"; J. Hitchner, „Financial Valuation"
  • S. Pratt, R. Grabowski, „Cost of Capital"; M. Panfil, A. Szablewski (Hrsg.), „Wycena przedsiębiorstwa" (Unternehmensbewertung)
  • D. Zarzecki, „Metody wyceny przedsiębiorstw" (Methoden der Unternehmensbewertung); J. Pinto u. a., „Equity Asset Valuation" (CFA Institute)

Entgangener Gewinn und Schadensquantifizierung

Hypothetischer Verlauf (But-for-Szenario), Deckungsbeitrag, Ex-ante- und Ex-post-Betrachtung, Diskontierung und Schadensminderung. Der Schaden wird als Differenz zweier Vermögenslagen berechnet, nicht als Summe von Rechnungen.

  • Art. 361-363 des polnischen Zivilgesetzbuchs (KC) mit Kommentaren; M. Kaliński, „Szkoda na mieniu i jej naprawienie" (Vermögensschaden und seine Wiedergutmachung)
  • R. Weil, D. Lentz, E. Evans (Hrsg.), „Litigation Services Handbook: The Role of the Financial Expert"
  • R. Dunn, „Recovery of Damages for Lost Profits"; P. Gaughan, „Measuring Business Interruption Losses and Other Commercial Damages"
  • „McGregor on Damages" (Sweet & Maxwell) als Vergleichsgrundlage für ausländische Ansätze
  • AICPA-Standards für forensische und Bewertungsleistungen (Statement on Standards for Forensic Services)
  • J. Kinrich, E. Harry (Hrsg.), „Lost Profits Damages: Principles, Methods, and Applications"; AICPA Practice Aid „Calculating Lost Profits"
  • Federal Judicial Center, „Reference Guide on Estimation of Economic Damages" (Reference Manual on Scientific Evidence)

Insolvenz, Haftung der Geschäftsleitung, Befriedigungstest

Datierung des Insolvenzeintritts nach Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, der „richtige Zeitpunkt" für den Insolvenzantrag, Befriedigungstest der Gläubiger in der Restrukturierung, hypothetische Rechnung der Insolvenzmasse.

  • Polnisches Insolvenzgesetz (Art. 10-13, 21) und polnisches Restrukturierungsgesetz (Art. 10a, 119, 161a, 165) einschließlich der Novelle von 2025
  • Art. 299 und 586 des polnischen Handelsgesellschaftengesetzbuchs (KSH), Art. 116 der polnischen Abgabenordnung
  • I. Gil (Hrsg.), „Meritum. Prawo upadłościowe i restrukturyzacyjne" (Insolvenz- und Restrukturierungsrecht); P. Janda, „Prawo upadłościowe. Komentarz" (Insolvenzgesetz. Kommentar); P. Zimmerman, „Prawo upadłościowe. Prawo restrukturyzacyjne. Komentarz" (Insolvenzgesetz. Restrukturierungsgesetz. Kommentar)
  • R. Kosmal, D. Kwiatkowski, „Prawo restrukturyzacyjne. Komentarz" (Restrukturierungsgesetz. Kommentar); A. Hrycaj, P. Filipiak (Hrsg.), Kommentare und Studien zu Restrukturierungsverfahren
  • Vierteljahresschrift „Doradca Restrukturyzacyjny" (Zeitschrift der polnischen Restrukturierungsberater), darunter die Methodik zur Prüfung der Insolvenztatbestände
  • Diskriminanzmodelle (Altman, polnische Modelle) samt Literatur zu den Grenzen ihrer Anwendung; IDW S 11 als Vergleichsmaßstab
  • Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen
  • R. Reilly, „A Practical Guide to Bankruptcy Valuation" (American Bankruptcy Institute)

Kredite, Referenzzinssätze und Finanzprodukte

Abrechnung fremdwährungsindexierter und -denominierter Kredite, Rückabwicklungsvarianten, Marktkonformität des WIBOR (polnischer Interbanken-Referenzzinssatz), Prüfung des effektiven Jahreszinses und der Voraussetzungen der Sanktion des „kostenlosen Kredits". Berechnungen werden auf den Zins- und Kursreihen auf den Cent genau nachvollzogen.

  • Rechtsprechung des EuGH (u. a. C-260/18, C-520/21, C-471/24) und Beschlüsse des polnischen Obersten Gerichts (u. a. III CZP 25/22)
  • Polnisches Verbraucherkreditgesetz mit Anhang zur Formel des effektiven Jahreszinses; Richtlinien 2008/48/EG und (EU) 2023/2225
  • Verordnung (EU) 2016/1011 (BMR) und Dokumentation des Administrators der Referenzzinssätze
  • T. Czech, „Kredyt hipoteczny. Komentarz" (Hypothekarkredit. Kommentar); D. Rogoziński, „Klauzula WIBOR" (Die WIBOR-Klausel) und „Rozliczenia stron nieważnej umowy kredytu" (Rückabwicklung eines nichtigen Kreditvertrags)
  • Zeitreihen von WIBOR, LIBOR und SARON, Wechselkurse und Zinsstatistiken der Polnischen Nationalbank (NBP) als Eingangsdaten der Modelle

Persönlichkeitsrechte, Reputation und geistiges Eigentum

Vermögensschaden und immaterieller Schaden natürlicher und juristischer Personen: Event Study, Before-after-Methode, Lizenzpreisanalogie (Relief-from-Royalty), Wiederherstellungskosten, Rechtsprechungsbenchmark für Entschädigungen.

  • Beschluss des polnischen Obersten Gerichts III CZP 22/23 mit Anmerkungen; Art. 23, 24, 43 und 448 des polnischen Zivilgesetzbuchs (KC) mit Kommentaren
  • V. Wilcox, „A Company's Right to Damages for Non-Pecuniary Loss" (Cambridge University Press)
  • P. Kossecki, „Wycena aktywów niematerialnych do celów prawnych" (Bewertung immaterieller Vermögenswerte für rechtliche Zwecke); P. Zdanikowski, „Zadośćuczynienie. Praktyka i standaryzacja" (Immaterielle Entschädigung. Praxis und Standardisierung)
  • J. Matys, „Model zadośćuczynienia pieniężnego z tytułu szkody niemajątkowej w KC" (Modell der Geldentschädigung für immaterielle Schäden nach dem polnischen Zivilgesetzbuch)
  • Methodik der anwaltlichen Arbeit in Sachen des geistigen Eigentums (Wolters Kluwer); SBWPwP Nr. 5 und IVS 210 für Lizenzgebühren
  • G. Salinas, „The International Brand Valuation Manual"; L. Paugam u. a., „Brand Valuation"
  • G. Urbanek, „Wycena aktywów niematerialnych przedsiębiorstwa" (Bewertung der immateriellen Vermögenswerte eines Unternehmens); G. Smith, R. Parr, „Valuation of Intellectual Property and Intangible Assets"; ISO 10668 (Markenbewertung)
  • Literatur zu Event Studies (Karpoff u. a.) sowie die AMEC-Grundsätze der Medienmessung (Barcelona Principles) anstelle des Anzeigenäquivalenzwerts

Bewegliche Sachen, Anlagevermögen und Teilbetriebe

Marktansatz, wo ein liquider Sekundärmarkt besteht; fortgeführte Wiederbeschaffungskosten mit Abschlägen für physische, technologische und wirtschaftliche Entwertung, wo er fehlt.

  • IVS 105 (Bewertungsansätze und -methoden) und IVS 300 (Maschinen und Anlagen)
  • Allgemeine nationale Bewertungsgrundsätze und Auslegungshinweise der PFSRM (polnischer Verband der Sachverständigenvereinigungen)
  • Standard der SBWPwP zur Bewertung eines Teilbetriebs (organisierter Unternehmensteil); Liquidationswert als Wertuntergrenze
  • Netzwerk zertifizierter Immobiliensachverständiger und technischer Sachverständiger für Spezialbewertungen (Schienenfahrzeuge, Produktionslinien)

Digitale Vermögenswerte und Blockchain-Forensik

Bewertung von Kryptowerten zum Tatzeitpunkt, On-Chain-Nachverfolgung, Analyse von Börsenkonten und Krypto-Automaten, Sicherungsverfahren für Behörden.

  • Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA) und FATF-Leitlinien für virtuelle Vermögenswerte
  • Daten aus Blockchain-Explorern, Chain-Analysis-Werkzeuge und Börsen-APIs als Quelldaten
  • IVS-Bewertungsstandards zu immateriellen Vermögenswerten und Finanzinstrumenten
  • Arbeiten der Vereinigung der Blockchain-Experten und Schulungen für Strafverfolgungsbehörden

Statistik, Ökonometrie und Gruppenverfahren

Stichprobenziehung, Fragebogenerhebungen, Modelle des kollektiven Schadens und Regressionen in Rechtsstreitigkeiten; Sensitivitätsanalyse als Pflichtbestandteil jedes Modells.

  • J. Wooldridge, „Introductory Econometrics"; Literatur zu Event Studies und Panelmodellen
  • Polnisches Gruppenverfahrensgesetz; Literatur zur Gleichartigkeit des Schadens und zur Standardisierung von Ansprüchen
  • SAOS (öffentliche polnische Datenbank gerichtlicher Entscheidungen) und eigene Rechtsprechungsübersichten als Benchmark für Beträge
  • Verordnungen (EG) 261/2004 und (EU) 2021/782 zu Fahrgast- und Fluggastentschädigungen

Standard des Sachverständigenbeweises

Sechs Grundsätze, die wir in jedem Gutachten prüfen

Dieselben Kriterien wenden wir auf eigene Gutachten und auf die Prüfung fremder Gutachten an.

Methode mit Begründung

Die Methodenwahl folgt aus einem Standard oder einer etablierten Methodik und ist so beschrieben, dass die Gegenseite sie überprüfen kann.

Quelldaten statt Behauptungen

Bücher, JPK (Standard-Prüfdateien), KSeF (polnisches nationales E-Rechnungssystem), Verfahrensakte, Registerdaten und On-Chain-Daten. Jede Zahl hat eine ausgewiesene Quelle, bis zum Aktenblatt.

Nachvollziehbarkeit auf den Grosz

Die Berechnungen führen wir in Tabellen und Skripten, die sich erneut ausführen lassen. Das Ergebnis hängt nicht davon ab, wer rechnet.

Falsifizierbare Annahmen

Jede Annahme ist so formuliert, dass sie angegriffen werden kann. Die Sensitivitätsanalyse zeigt, welche Annahmen den Betrag bestimmen.

Kontradiktorische Gegenprüfung

Vor der Abgabe sucht eine zweite Person nach Schwachstellen, so wie es die Gegenseite tun wird. Die Qualitätskontrolle umfasst die Konsistenz von Beträgen und Zitaten.

Aktueller Stand von Recht und Rechtsprechung

Wir prüfen Gesetzesänderungen, Beschlüsse des polnischen Obersten Gerichts und Urteile des EuGH zum Stichtag des Gutachtens. Zitiert wird die Rechtslage zum Zeitpunkt des Ereignisses.

Möchten Sie wissen, mit welcher Methode wir Ihren Fall berechnen?

Beschreiben Sie das Problem und das vorhandene Material. In unserer Antwort benennen wir den Standard, die Methode und die Daten, die wir benötigen.