Gegengutachten und Privatgutachten
Parteigutachten für die Verfahrensakte. Es antwortet auf das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen oder des Experten der Gegenseite: auf demselben Aktenmaterial, mit Darstellung, wo und warum Annahmen, Methode und Ergebnis auseinandergehen. So verfasst, dass das Gericht beide Gutachten Punkt für Punkt vergleichen kann.
- Antwort auf das Gutachten des Sachverständigen oder des Experten der Gegenseite
- Eigene Berechnungen auf Grundlage des Aktenmaterials
- Ausweis der Unterschiede in Annahmen, Daten und Methode
- Einreichungsfertige Form für die Verfahrensakte